Angebote außerhalb der Regelversorgung

Innerhalb der Regelversorgung anfallende besondere Leistungen, die nicht medizinisch begründet sind und auf besonderen Wunsch des Patienten während einer gesetzlichen Krankenkassenleistung (GKV) ergänzt werden, wie z.B.

    • Das Erneuern, Wechseln oder Ändern eines Steif – Cast – oder Gipsverbandes aus nicht medizinischer Indikation
    • Zweitschienen
    • Die doppelte Verordnung von Spezialverbänden, die länger getragen werden müssen (z.B. „Rucksack“- oder Gilchrist-Verband, Sprunggelenks- oder Kniebandagen u.a.m.)
    • Die Verordnung besonders gewünschter Medikamente, die aus dem fachgruppenspezifischen Budget fallen, erfolgt grundsätzlich auf Privatrezept.

Das Ausstellen folgender Leistungen ist kostenpflichtig und bei Ausstellung solcher sofort als quittierte Barzahlung fällig.

    • Bescheinigungen (z.B. Reiserücktritt)
    • Sportbefreiungen
    • privaten Attesten ohne gutachterliche Stellungsnahme
    • Gutachten für Privatversicherungen
    • Impfausweisen
    • Kopien