Ambulante Operationen

Unter einer ambulanten Operation versteht man bestimmte chirurgische Leistungen, die in der Praxis oder im Krankenhaus ohne anschließende Übernachtung (Hospitalisation) erbracht werden.

Das Ziel ambulanter Operationen ist es, über geeignete tarifliche Rahmenbedingungen unnötige vollstationäre Krankenhausbehandlungen zu vermeiden, falls die Erkrankung und der Zustand des Patienten dies zulassen.

So kann oftmals eine patientengerechtere und wirtschaftlichere Versorgung sichergestellt werden. Gerade für die Nachsorge einer solchen Behandlung spielt die Kooperation von Krankenhaus und niedergelassenen Leistungserbringern (Ärzte, Physiotherapeuten) eine wichtige Rolle.

In Deutschland unterliegt die Genehmigung für Ärzte zum ambulanten Operieren der Befolgung des „Vertrags nach § 115b Abs. 1 SGB V – Ambulantes Operieren und stationsersetzende Eingriffe im Krankenhaus“, der zwischen den Krankenkassen-Bundesverbänden der Deutschen Krankenhausgesellschaft sowie der Kassenärztlichen Bundesvereinigung geschlossen wurde.