Innerhalb der Regelversorgung anfallende besondere Leistungen, die nicht medizinisch begründet sind und auf besonderen Wunsch des Patienten während einer gesetzlichen Krankenkassenleistung (GKV) ergänzt werden, wie z.B.
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- Das Erneuern, Wechseln oder Ändern eines Steif – Cast – oder Gipsverbandes aus nicht medizinischer Indikation
- Zweitschienen
- Die doppelte Verordnung von Spezialverbänden, die länger getragen werden müssen (z.B. „Rucksack“- oder Gilchrist-Verband, Sprunggelenks- oder Kniebandagen u.a.m.)
- Die Verordnung besonders gewünschter Medikamente, die aus dem fachgruppenspezifischen Budget fallen, erfolgt grundsätzlich auf Privatrezept.
Das Ausstellen folgender Leistungen ist kostenpflichtig und bei Ausstellung solcher sofort als quittierte Barzahlung fällig.
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- Bescheinigungen (z.B. Reiserücktritt)
- Sportbefreiungen
- privaten Attesten ohne gutachterliche Stellungsnahme
- Gutachten für Privatversicherungen
- Impfausweisen
- Kopien